Schutzhundesport
nach internationaler Prüfungsordnung für
Gebrauchshundesport (IPO)
Vom Diensthundebereich inspiriert, entwickelte sich dieser vielfältige Sport mit dem Hund. In der modernen Hundeausbildung erleben wir nun Hunde, die konzentriert und freudig mit dem Teamführer arbeiten.
Als älteste Hundesportart im Deutschen Hundesportverband bietet diese nahezu alles, um den Hund sinnvoll auszulasten.
Voraussetzungen: Grundvoraussetzung für die Ablegung einer IPO-Prüfung ist eine bestandene Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil (BH/VT).
Die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Bereiche (Abteilungen) Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst. Die Ausbildung eines geprüften Schutzhundes erfordert viel Zeit, kynologischen Sachverstand, Lerntheorien der Hundeausbildung, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.
Hunde mit einer ausgeprägten Nasenveranlagung eignen sich besonders für die Fährtenhundeausbildung, die mit der Prüfung in den Stufen FH 1 und FH 2 abgeschlossen werden kann.
Bei der Fährtenarbeit (Abt. A) im Hundesport wird von einem Fährtenleger eine Spur (Wiese, Acker,...), die Fährte, gelegt. Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände (Kunststoff, Holz, Leder) ab, die der Hund bei der Ausarbeitung (dem Absuchen) entweder zu verweisen (passiv anzuzeigen) oder aufzunehmen hat. Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten mit 10 Metern Abstand. Je nach Ausbildungsstand des Hundes wird die Fährte vom Hund eine bestimmte Zeit (20 min bis 3 h) nach der Fährtenlegung ausgearbeitet. Hier gibt es die Stufen 1, 2 und 3 und die FH-Prüfungen.
Im Unterordnungsteil (Gehorsam Abt. B) wird ein Schema ohne Leine bei Fuß gegangen. Jede Übung beginnt mit der so genannten Grundstellung und endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade, aufmerksam und freudig an der linken Seite des HF sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in einer Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer gibt es entsprechende Abzüge.
Zu den Übungen gehören: Die Freifolge, Sitzübung, Platzübung, Apportieren, Voraus und die Ablage des Hundes unter Ablenkung.
Bei der Ausbildung im Schutzdienst (Abt. C) werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden. (swhv)
Übungsleiter Frank
Rosswag 0171-5827428